Blondinenwitz
Und hier der Beweis, dass Blondinen gebildet und lernfähig sind:
Im Jahr 2005 habe ich über den Lohnsteuerhilfeverein mal gegen irgendeine Steuervorschrift zu meinen Ungunsten Widerspruch eingelegt.
Kaum sind 5 Jahre vergangen, erhalte ich eine Antwort in Form eines Bescheides, in dem die Festsetzung erfolgt, dass der Vorbehalt der Nachprüfung gemäß §164 FTG („Finanzterrorgesetz“) aufgehoben, aber teilweise immer noch vorläufig sei.

Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO vorläufig hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § Nr. 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a EStG. Der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten umfasst sowohl die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind als auch den Fall, dass der Bundesfinanzhof die streitige verfassungsrechtliche Frage durch Anwendung bzw. Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerkes einer Norm des Europäischen Gemeinschaftsrechts ansieht. Die Vorläufigkeitserklärung erfolgt lediglich aus verfahrenstechnischen Gründe und ist nicht dahingehend zu verstehen, dass die im Vorläufigkeitsvermerk angeführten gesetzlichen Vorschriften als gegen geltendes Recht verstoßend angesehen werden und außerdem nicht, dass die Finanzverwaltung es für möglich hält, dass Bundesverfassungsgericht oder der Bundesgerichtshof könne die im Vorläufigkeitsvermerk angeführte Rechtsnorm gegen ihren Wortlaut auslegen.
Das bedeutet für mich ganz konkret:
Ein EINSPRUCH ist insofern NICHT ERFORDERLICH und außerdem ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist.
Bedauernswert jene Beamten ohne finanztechnisches und juristisches Vokabular. Sie müssen sich abrackern, um aus einfachen Sachverhalten noch etwas ansehnliches herauszuquetschen. So zum Beispiel:„Eine weibliche Person querte die Fahrbahn in Richtung Straßenbegleitgrün unter Missachtung der Wechsellichtanlage.“
Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort...






Diese freundliche Familie erfreut sich seit Jahren an gemeinsamer Hausmusik. Nun haben sie sich entschlossen, gemeinsam einen Schritt in eine größere Welt zu wagen und einen Englischkurs an der Volkshochschule zu belegen. Bin gespannt, wer zuerst den Text des Lieblingssongs übersetzen kann ;-)
Mit Hilfe der Seite VERIVOX haben wir uns auf die Suche nach neuen Energieversorgern gemacht und unsere Strom- und Gasversorgung umgestellt.




